Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Bietigheimer Sommernachtslauf
Teilnahmebedingungen, Haftungsbegrenzung, Haftungsausschluss
Der Lauf wird nach Int. Wettkampfregeln (IWR) durchgeführt.
Startberechtigt ist, wer das in der Ausschreibung genannte Mindestalter erreicht hat. Es wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer fit ist und für den Wettkampf ausreichend trainiert hat.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer ausdrücklich die Satzungen und Ordnungen des DLV, insbesondere die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), den DLV-Anti-Doping-Code (DLV-ADC) und die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) an und unterwirft sich den entsprechenden Bestimmungen.
Den Anweisungen des Veranstalters sind im Zusammenhang mit der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Verlauf der Veranstaltung gefährden, können zum Ausschluss führen.
Der Bietigheimer Sommernachtslauf 2022 wird nach den Vorgaben der gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und den behördlichen Auflagen der Stadt Bietigheim-Bissingen durchgeführt.
Derzeit sind bezüglich der Corona-Pandemie keine Hygienemaßnahmen wie beispielsweise Maskenpflicht vorgeschrieben. Wir gehen aber davon aus, dass sich alle Läuferinnen und Läufer unabhängig davon an die grundlegenden Hygieneregeln halten.
Läuferinnen und Läufer mit akuten Atemwegssymptomen bleiben im eigenen Interesse und dem der anderen Teilnehmer bitte zu Hause.
Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Lauf an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrags.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen die Strecke zu ändern, den Lauf abzusagen oder abzubrechen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Organisationsbeitrags bei Nichtantritt, bei Absage oder Abbruch des Laufes durch höhere Gewalt. Eine notwendige medizinische Behandlung erfolgt auf Kosten des Teilnehmers.
Der Teilnehmer stellt die Organisatoren, Vereine und die Stadt Bietigheim-Bissingen von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, sofern diese nicht durch gesetzliche Haftungsansprüche gedeckt sind. Dies gilt auch für sämtliche Ansprüche, die der Teilnehmer oder ggf. dessen Erben oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer.
Datenerhebung und Bildverwertung
Die für die Abwicklung der Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen, vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu diesem Zweck benutzt. Die Datenverarbeitung findet durch unseren Dienstleister mika:timing statt, der sie in unserem Auftrag nach Artikel 28 DSGVO ausführt. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer einer Verarbeitung dieser Daten zu diesem Zweck zu. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am BIETIGHEIMER SILVESTERLAUF gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in den Medien und im Internet, ohne Anspruch auf Vergütung, veröffentlicht werden können.