Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Bönnigheimer Stromberglauf
Teilnahmebedingungen, Haftungsbegrenzungen
Der Lauf wird nach Int. Wettkampfregeln (IWR) und der DLO durchgeführt. Aufgrund der virtuellen Durchführung ist eine Aufnahme in die Bestenliste nicht möglich.
Startberechtigt ist wer das in der Ausschreibung genannte Mindestalter erreicht hat. Es wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer fit ist und für den Wettkampf ausreichend trainiert hat.
Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Lauf an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Meldegebühren.
Eine notwendige medizinische Behandlung erfolgt auf Kosten des Teilnehmers.
Der Teilnehmer stellt die Organisatoren, Vereine und die Stadt Bönnigheim von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, sofern diese nicht durch gesetzliche Haftungsansprüche gedeckt sind. Eingeschlossen sind hier auch sämtliche Ansprüche, die der Teilnehmer oder ggf. dessen Erben oder sonstige Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten.
Datenerhebung und Bildnisverwertung
Die für die Abwicklung der Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen, vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu diesem Zweck benutzt. Die Datenverarbeitung findet durch unseren Dienstleister raceresult statt, der sie in unserem Auftrag nach Artikel 28 DSGVO ausführt. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Verarbeitung dieser Daten zu diesem Zweck ein. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am BÖNNIGHEIMER STROMBERGLAUF bereitgestellten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in den Medien und im Internet, ohne Anspruch auf Vergütung, veröffentlicht werden können.